Solche Parteien sind laut Grundgesetz zu verbieten, »die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger« verfassungswidrig sind. Warum gibt es die AfD dann noch? Recht-liche Hürden, zum Beispiel. Immerhin geht es um »die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde« (BVG, 2017). Und wollen »wir« die zweitstärkste Partei Deutschlands wirklich verbieten? Opfer! Märtyrer!! Das ist das stärkste Argument gegen ein Verbot: unsere Angst vor der Rache der Verbotenen. Philipp Ruch, Gründer des Zentrums für Politische Schönheit und »der bekannteste deutsche Politkünstler der Gegenwart« (Der Spiegel), würde sagen: Stärker als Kuschen rächt sich nichts. Sein Buch Es ist 5 vor 1933 liefert gruselig gute Gründe für ein Verbot und erzählt viel zu viel vom Verhalten der AfD(-Anhänger), um noch Zweifel zu haben. Und doch bleiben sie. Ein Salon-Streitgespräch.