Drei Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um Deutschland eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz. Infolge der Teilung Deutschlands in vier Besatzungszonen galt diese Verfassung über Jahrzehnte nur in dem neuen westdeutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.
Im Parlamentarischen Rat auf Herrenchiemsee arbeiteten 61 Männer und 4 Frauen mit. Sie hatten unterschiedlichste Weltanschauungen, viele von ihnen waren in der NS-Zeit politisch Verfolgte, Flüchtlinge oder Überlebende der Konzentrationslager.
Das Grundgesetz ist geprägt von den Erfahrungen aus den Schrecken und Verbrechen der NS-Zeit. Die Grundrechte des einzelnen Menschen sollten im Mittelpunkt stehen: Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen […]“, so lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Unser Grundgesetz hat bis heute Bestand und ist ein Exportschlager geworden: Südafrika, Polen, Spanien – eine ganze Reihe von Staaten hat sich bei der Ausarbeitung einer neuen, demokratischen Verfassung am Grundgesetz orientiert. Mit dem Fall der Mauer und der Friedlichen Revolution in der DDR 1989 erlangte das Grundgesetz seine eigentliche Bestimmung: als Verfassung für ein geeintes Deutschland in Demokratie und Freiheit mit der deutschen Wiedervereinigung 1990.
Roman Knižka und das Bläserquintett OPUS 45 nehmen das Grundgesetz von seiner Entstehung bis heute unter die Lupe. Was ist sein Fundament, welches Erbe trat es an? Welche Bedeutung hat dieses Fundament für uns heute?
Zu Gehör gebracht werden literarische, philosophische und humoristische Texte, u. a. von Susanne Baer, Max Czollek, Herta Müller, Heribert Prantl und Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel u. v. m.
Das Bläserquintett OPUS 45, bestehend aus Musikerinnen und Musikern der Hamburgischen Staatsoper, dem Beethoven Orchesters Bonn, der NDR Radiophilharmonie Hannover und dem BBC Symphony Orchestra Glasgow, spielt, mal korrespondierend, mal kontrapunktisch zur Lesung, Werke u. a. von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Paul Taffanel, August Klughardt, Maurice Ravel und Henri Tomasi.
Verantwortlich: Dr. Sabine Bamberger-Stemmann