Gespräch
Liberale Demokratien stehen für starke individuelle Freiheitsrechte. Populistische Regierungschefs wie etwa Viktor Orbán oder Benjamin Netanjahu üben hingegen oft starke Kritik an der Justiz, die diese Rechte verteidigt. Werden politische Entscheidungen von Gerichten in die verfassungsrechtlichen Schranken verwiesen, behaupten Populist:innen oft, dass „die Gerichte“ gegen den Willen „des Volkes“ handeln würden. In ihren Augen ist das Handeln der Gerichte grundlegend undemokratisch. Dabei gibt es durchaus weniger scharfe, unpopulistische Kritik an der Verrechtlichung der Politik: Wie viel Freiraum hat eine Regierung überhaupt, wenn immer mit „Karlsruhe“ gedroht wird? Blickt man auf die Gegenseite, nutzen beispielsweise NGOs gerne die Wege durch die Justiz statt durch die Politik, um ihren Themen Gehör zu verschaffen – von Minderheitenrechten bis hin zum Klimaschutz.
Zwei Standpunkte, um auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu blicken. Was also ist für die Demokratie unabdingbar? Wie sollte eine gelingende Balance zwischen Exekutive, Legislative und Judikative aussehen? Und was ist notwendig, um die Demokratie zu bewahren? Im Salon für Grundsatzfragen kommen zwei unterschiedliche Perspektiven auf die Frage nach den Gelingensbedingungen der Demokratie zu Wort.
Mit: Philip Manow (Politikwissenschaftler) und Simone Ruf (Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte)