Straffällige Heranwachsende: Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Vortrag mit Diskussion
Für Entscheidungen in Jugendstrafsachen, also gegen Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre), sind die Jugendgerichte zuständig. Die Vorschriften des für diese Altersgruppe geltenden Jugendgerichtsgesetzes orientieren sich vorrangig am Erziehungsgedanken: Jede Entscheidung, vor allem auch die Verurteilung zu einer freiheitsentziehenden Rechtsfolge, muss sich an diesem grundlegenden Prinzip messen lassen. Bei Entscheidungen gegen zur Tatzeit Heranwachsende muss dieser gesetzgeberischen Vorgabe besondere Aufmerksamkeit gelten. Es geht kurz gesagt darum, den persönlichen Reifegrad eines Täters / einer Täterin zu bestimmen. Auch vor dem Hintergrund immerwährender populistischer Auseinandersetzungen zu diesem Thema keine leicht zu bewältigende Herausforderung. Die Veranstaltung soll dafür Orientierungshilfe geben.
VA-Nr.: 25F11305, Anmeldeschluss: 29.04.2025
Anmeldung unter: www.vhs-bremerhaven.de, info@vhs.bremerhaven.de oder 0471 5904711