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Studentenkarzer

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Von 1823 bis 1914 wurden im Karzer Studenten für De­lik­te wie nächt­liche Ruhestörung oder andere Verstöße gegen die öffentliche Ordnung arretiert. Seit ihrer Gründung zählte es zu den Privilegien der Universität, über ihre Mitglieder selbst Recht sprechen zu können. Ab 1886 galt die akade­mi­sche Gerichtsbarkeit nur noch für Disziplinarverfahren. 

Die berühmten Malereien wurden von den Studierenden mit improvisierten Techniken angebracht. Sie zu erhalten ist heute eine große Herausforderung.

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