In der Veranstaltung „Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ erläutern wir, warum auch Angehörige / Kinder / Ehepartner nur für Sie handeln können, wenn sie durch eine Vorsorgevollmacht hierzu berechtigt sind. Wir informieren über den Unterschied zur rechtlichen Betreuung, die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten bei Vorsorgevollmachten und geben praktische Hinweise zur Aufbewahrung und Registrierung der Vorsorgevollmacht. Darüber hinaus gehen wir darauf ein, welche Möglichkeiten Sie haben, wenn es in Ihrem Umfeld keine Vertrauensperson gibt, die Sie bevollmächtigen können. Sie erhalten zudem die gängigen Formulare zum späteren Ausfüllen.
Der Betreuungsverein Kinderschutz München e.V. ist einer von acht Betreuungsvereinen, die im Auftrag der Landeshauptstadt München tätig sind. Der Betreuungsverein informiert und berät in den Stadtteilen Schwabing und Freimann in Einzelgesprächen, Vorträgen und Schulungen zu den Themen Rechtliche Betreuung, Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Zudem werden Angehörige und Ehrenamtliche, die vom Amtsgericht als rechtliche Betreuer*innen bestellt sind, für Ihre Tätigkeit geschult und beraten. Darüber hinaus führen die Mitarbeiter*innen des Betreuungsvereins selbst rechtliche Betreuungen.
Referentin: Frau Yvonne Hertwig-Grosche vom Betreuungsverein Kinderschutz e.V.
Dieser Vortrag ist Teil einer zweiteiligen Reihe. Beide Vorträge (Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und Vorsorge durch Patientenverfügung) können einzeln besucht werden.
Preisinformation:
Anmeldung persönlich vor Ort, telefonisch unter 089 233 772432 oder per Mail an stb.schwabing.kult(at)muenchen.de