Das sagt der/die Veranstalter:in:
Das Warensortiment ist in der aktuellen Fassung der Wochenmarktordnung der Stadt Heidelberg festgelegt. Zum zugelassenen Warensortiment zählen:
- Lebensmittel im Sinne von § 1 Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
- Produkte des Obst- und Gartenbaues (einschl. Blumenpflegemittel), der Land- und Forst-wirtschaft und der Fischerei;
- Rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs. Durch besondere Verordnung nach § 67 der Gewerbeordnung können weitere Waren zugelassen werden.