Die Würzburger Residenz wurde zusammen mit dem Hofgarten und dem Residenzplatz im Jahr 1981 in das UNESCO-Welterbe aufgenommen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, „eine übergeordnete Strategie zu verfolgen, die darauf abzielt, dem kulturellen und natürlichen Erbe eine Bedeutung im öffentlichen Leben zu verleihen und dessen Schutz in umfassende Planungen zu integrieren“.
In der Begründung zur Anerkennung der Residenz wird festgestellt:
„Zwischen 1740 und 1770 eingerichtet und von 1765 bis 1780 um prächtige Gärten erweitert, gilt die Würzburger Residenz als das vollständigste und außergewöhnlichste Barockschloss. Sie repräsentiert einen der glänzendsten Fürstenhöfe Europas und zeichnet sich durch ihre Originalität, das ehrgeizige Bauvorhaben und das international besetzte Architektenteam aus.“